Besondere Bedingungen für Labor- und Transportdienstleistungen ("BBLT")

Stand: 28.09.2020

der LEAD Horizon GmbH

FN: 531630 i

(im Folgenden "Verkäufer", oder "wir" bzw. "uns" genannt)

1.     Geltungsbereich

Die folgenden BBLT gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Verkäufer und einem Kunden im Sinne unserer ALB, welche (zumindest auch) die Lieferung eines Testkits zur Überprü­fung einer möglichen Infektion mit COVID-19 (im Folgenden das „Produkt“) samt Logistikleistungen (i.e. Probenuntersuchung in einem unserer Kooperationslabore und/oder Probenabho­lung und -trans­port) umfassen.

2.     Nutzung der Software des Verkäufers

Der Endnutzer unseres Produkts hat die Möglichkeit, sich bei Entnahme seiner Speichel-/Gurgelprobe über eine Web-Applikation des Verkäufers, abrufbar über unsere Homepage, (im Folgenden die „Web-App“) selbst zu filmen, um so die Authentizität der von ihm im eigenen Namen abgegebenen Probe samt Personendaten nachzu­weisen.

Die Nutzung der Web-App unterliegt den vom Verkäufer dafür vorgegebenen, lizenzrechtlichen Bestimmungen, in welche der Endnutzer wirksam einwilligen muss, bevor er die Web-App verwenden darf.

Der Verkäufer haftet nicht für eine durchgehende Verfüg- und/oder Nutzbarkeit der Web-App (kein 24/7).

3.     Transportleistungen für Proben

Die vom Endnutzer durch Anwendung des Produkts gewonnene Speichel-/Gurgelprobe („Probe“) kann zur Untersuchung bei einem Kooperationslabor des Verkäufers eingesendet werden. Hierzu hat der Endnutzer die Möglichkeit, über unsere Homepage einen Auftrag zur Abholung seiner Probe seitens eines mit uns kooperierenden Transportdienstleisters zu erteilen, der die Probe dann auf Kosten des Endnutzers am vom Endnutzer vorgegebenen Ort übernimmt und an das jeweilige Kooperationslabor liefert. Sollten wir uns bereit erklären, die Transportkosten interimistisch zu bevorschussen, so schuldet der Endnutzer uns den Ersatz der entsprechenden Kosten und Auslagen.

Der Vertrag zur Lieferung der Probe an eines unserer Kooperationslabore kommt direkt zwischen dem vom Endnutzer über unsere Homepage ausgewählten Transportdienstleister und dem Endnutzer zustande. Den Transportdienstleister trifft jedoch keine Kontrahierungspflicht gegenüber dem Endnutzer. Der Verkäufer fungiert lediglich als Vermittler für den Abschluss eines Transportvertrags und übernimmt keine Bemühenspflicht oder wie auch immer geartete Erfolgsverbindlichkeit in diesem Zusammenhang.

Der vom Endnutzer ausge­wählte Transportdienst­leister haftet für allfällige Fehler bei der Übermittlung an das jeweilige Labor (inkl. des allfälligen Verlusts der Probe des Endnutzers auf dem Transportweg). Der Verkäufer kann hierfür nicht haftbar gemacht und werden und ergibt sich aus einem Fehler des Transportdienstleisters auch keine wie auch immer geartete Mangelhaftigkeit des Produkts. Eine Zurechnung des Transportdienstleisters zum Verkäufer (z.B. gem. § 1313a ABGB oder aufgrund einer wie auch immer gearteten, anderen Rechtsgrundlage) ist ausgeschlossen. Den Verkäufer trifft auch keine Haftung für allfälliges Auswahlver­schulden.

4.     Laborleistungen

Der Endnutzer hat die Möglichkeit, eine vom ihm durch Anwendung des Produkts gewonnene Probe bei einem Kooperationslabor des Verkäufers untersuchen zu lassen. Der Endnutzer hat dabei jedoch keinen Anspruch auf Untersuchung seiner Probe in einem bestimmten Labor.

Sollte die Untersuchung der Probe des Endnutzers zu irgendeinem Zeitpunkt infolge Änderung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben nicht mehr durch Kooperationslabore des Verkäufers durchgeführt werden dürfen, kann der Verkäufer hierfür nicht haftbar gemacht werden. Insb. ist aus einem derartigen Umstand keine wie auch immer geartete Mangelhaftigkeit des Produkts abzuleiten.

Wird die Probe des Endnutzers von einem unserer Kooperationslabore untersucht, so haftet dieses alleine dafür, dass das von ihm ermittelte Testergebnis (i) inhaltlich korrekt ist und (ii) binnen längstens 24 Stunden ab Eingang der zu untersuchenden Probe des Endnutzers beim Labor (a) ein finales Testergebnis vorliegt und (b) dieses korrekt an uns übermittelt wird. Der Verkäufer kann für Fehler des Kooperationslabors nicht haftbar gemacht werden und ergibt sich aus einem Fehler des Kooperationslabors auch keine wie auch immer geartete Mangelhaftigkeit des Produkts. Eine Zurechnung des jeweiligen Kooperationslabors zum Verkäufer (z.B. gem. § 1313a ABGB oder aufgrund einer wie auch immer gearteten, anderen Rechtsgrundlage) ist ausgeschlossen. Den Verkäufer trifft auch keine Haftung für allfälliges Auswahlver­schulden. Der Verkäufer leistet jedoch Gewähr, dass es sich bei dem ausgewählten Kooperationslabor um ein zugelassenes Labor handelt.

Der Endnutzer kann das ihn betreffende Untersuchungsergebnis nach Abgabe seitens des beauftragten Kooperationslabors über unsere Homepage einsehen, sofern und soweit er zuvor die diesbezüglich geltenden Nutzungsbedingungen akzeptiert hat.

5.     Verfügbarkeit der Leistungen

Wird ein Produkt nach Ablauf des dafür auf der Packung oder in der Gebrauchsanleitung angegebenen Zeitraums zur Gewinnung und Retournierung einer Probe verwendet, so haftet der Verkäufer nicht, falls Leistungen im Sinne dieser BBLT nicht mehr zur Verfügung stehen.

6.     Überbindungsverpflichtung

Der Kunde im Sinne unserer ALB hat diese BBLT bei Weiterverkauf des vom Verkäufer gelieferten Produkts an einen Endnutzer wirksam auf diesen zu überbinden. Wird der Verkäufer von einem Endnutzer für Umstände in Anspruch genommen, für welche die Haftung des Verkäufers nach diesen BBLT (ausdrücklich oder schlüssig) eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, so hat der Kunde ihn diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

7.     Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden oder vereinbarten Bestimmungen in diesen BBLT rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung, soweit möglich und rechtlich zulässig, am nächsten kommt.

Diese BBLT sind in deutscher und englischer Sprache errichtet, jedoch ist nur die deutsche Version rechtsverbindlich; die englische Version dient nur zu Informationszwecken.